die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu mfissen, dass Ihrem Antrag aufErteilung eines Visums zu Studienzwecken nach Abschluss derausléinderrechtlichen Prfifung nicht entsprochen werden kann. Aufgrundder geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und deninternationalen Gepflogenheiten entsprechend, wird die Ablehnunggrundséitzlich nicht mit einer Begrfindung versehen.