Sie erfüllten zwar nicht die studentische Forderung nach „Drittelparität- in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen (je zu einem Drittel Professoren, ein Drittel akademischer „Mittelbau", Studenten), erweiterten aber die Mitbestimmungsmöglichkeiten des „Mittelbaus" (Assistenten, Dozenten, sonstiges wissenschaftliches Personal) und der Studierenden soweit, daß sie gemeinsam die Professoren überstimmen konnten.