Wie groß die Betroffenheit dieser anderen sein muß, um für den
Suizidenten eine Pflicht zu begründen, um der anderen willen weiterzuleben, ist
natürlich schwer anzugeben. Allgemein wirdman nur so viel sagen können, daß
je schwerwiegender die Gründe sind, die den Selbstmörder zu seiner Entscheidung
bestimmen, um so schwerwiegendere Betroffenheiten vorliegen müssen.