die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu mfissen, dass Ihrem Antrag auf
Erteilung eines Visums zu Studienzwecken nach Abschluss der
ausléinderrechtlichen Prfifung nicht entsprochen werden kann. Aufgrund
der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und den
internationalen Gepflogenheiten entsprechend, wird die Ablehnung
grundséitzlich nicht mit einer Begrfindung versehen.