Versicherungsnummer RTNR 10 230550 D 002 01
Bescheid, 25.06.2015 Seite 2
Grunde für die Neuberechnung Ihrer Rente
Ihre Rente wird neu berechnet, weil
- sich die persönlichen Entgeltpunkte aufgrund des Versorgungsausgleichs geändert haben
- eine Rentenanpassung durchzuführen war
Der Bescheid vom 17.05.2010 wird daher mit Wirkung ab 01.07.2015 hinsichtlich der Rentenhöhe aufgehoben.
Beginn Ihrer neu berechneten Rente
Die Rente wird in neuer Höhe von dem Kaiendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist.
Berechnung Ihrer Rente
Die Berechnung der Rente unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs stellen wir Ihnen in der Anlage 1 dar.
Die Anlage 1 soll außerdem ein Wegweiser zu den weiteren Anlagen dieses Bescheides sein.
Da Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haoen Sie einen Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente zu zahlen. Dieser bemisst sich zum einen nach dem allgemeinen Beitragssatz, der für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt, und zum anderen nach dem individuellen Zusatzbeitragssatz, den Ihre Krankenkasse festgelegt hat. Der nach dem allgemeinen Beitragssatz bemessene Krankenversieherungsbeitrag ist von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Der Zusatzbeitrag ist von Ihnen allein aufzubringen.
Die Beiträge führen wir an die gesetzliche Krankenversicherung ab.
Da Sie in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind, haben Sie einen Pflegeversicherungsbeitrag aus der Rente zu zahlen, der von Ihnen allein aufzubringen ist. Diesen 3eitrag führen wir an die soziale Pflegeversicherung ab.