Als eine
Liebespflicht könne eine vermeintliche „Pflicht gegen uns selbst" aber ebensowenig
bestehen, da der Mensch von Natur aus egoistisch genug sei, um eine solche
Liebespflicht als Pflicht überflüssig zu machen. Schopenhauer bedenkt dabei
freilich nicht das zukünftige Selbst, das man eventuell nur dadurch „lieben"
kann, indem man dem gegenwärtigen Selbst eine Verletzung seiner Eigenliebe
aufnötigt.