Ausländerbehörde / Auslandsvertretung:
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH / AV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
vom: 03.062016
Nr.: D13333468
„Ich, Demuth, Mukdawan bestätige, vor Abgabe der Verpflichtungserktärung auf folgende Punkte ausdrücklich hingewiesen worden zu sein:
1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mitlei, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für Ernährung, Bekleidung. Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung.
Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen.
Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen
Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66. 67 AufenthG.
Derartige Abschiebungskosten sind z. B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige
Transportkosten), evtl, Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der
Abschiebungshaft,