Auf staatlicher Seite machte sich im Lauf der Jahre die Überzeugung breit, daß die Hochschulen zu einer Studienreform ebenso unfähig seien wie zu einer Strukturreform, daß daher auch hier die staatliche Planung eingreifen müsse. Diesbezügliche Regelungen des Hochschulrahmengesetzes und verschiedener Landeshochschulgesetze zielten im Endeffekt darauf ab, die Studierenden möglichst schnell durch die Hochschullen zu schleusen, um den Numerus clausus, zu entschärfen und die gesellschaftlichen Kosten der Hochschulausbildung zu senken.