4. Freiwilligkeit der Angaben
Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf F-reiwilhgke*. Mir ist dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann.
Ich wurde von der Ausländerbehörde / Auslandsvertretung auf den Umfang und die Dauer der Haftung hingewiesen, die Möglichkeit von Versicherungsschutz sowie die
zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme.
Ich wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können
(z. B. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, vgl.
5 95 AufenthG - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 2h
AufenthV gespeichert werden. . .
Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablichtung der Verpflichtungserklarung be, der Auslandsvertretung abzugeben ist und somit vor Antragstellung eine Kopie
eingegangen gefährden." Ich bestätige
verstanden und einen Abdruck davon erhalten habe
zu der Verpflichtung au, Grund fSSCS Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass Ich kerne *^XÄe*K einoeoanaen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen VerpfUchtungserklarung
?cf besTät'ige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhal, dieser Belehrung
Unterschrift des sich Verpflichtenden: ...n«-«^ Wmame