„Der Ausdruck ‚Grenzen des Deutschen Reiches‘, der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben“[1][2].
„Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“[3]
Grundgesetz für die BRD, Artikel 1