Wer erteilt eine wasserrechtliche Erlaubnis bei einer genehmigungspflichtigen Einleitung?
Die wasserrechtliche Genehmigung ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen (Landratsamt oder zuständige Behörde einer kreisfreien Stadt).
Das Wasserwirtschaftsamt begutachtet den Antrag und die Kreisverwaltungsbehörde erteilt den wasserrechtlichen Bescheid für die Einleitung oder Versickerung.