Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu
machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann
dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland
ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde. Durch die Unterschrift bestätigt der
Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder
unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.