Sie haben nicht den Nachweis erbracht,dass Sie uber ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts fur die Daur des beabsichtigten Aufenthalts oder fur die Ruckkehr in Lhren Herkunfts order Wohnsitzstaat order fur die durchreise in einen Drittsraat verfugen, in dem ihre Zulassung gewahrleistet ist, order Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmabig zu erlangen