Regeln
Technische Regeln für die erlaubnisfreie Entwässerung Erlaubnisfreie Entwässerung
Seit dem Jahr 2000 besteht in Bayern die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Entwässerung erlaubnisfrei durchzuführen. Das Oberflächenwasser von öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen kann dann erlaubnisfrei versickert oder in Oberflächengewässer eingeleitet werden, wenn die vom Bayerischen Umweltministerium eingeführten Technischen Regeln beachtet werden. Das gilt auch für das Regenwasser von Privatgrundstücken.
Von einer Erlaubnis freigestellt sind unter anderem auch Kreisund Gemeindestraßen mit nicht mehr als zwei Fahrstreifen und einer Verkehrsbelastung bis etwa 5000 Kfz in 24 Stunden.
Die nebenstehende Grafik belegt, dass ein hoher Anteil der Bayerischen Verkehrsflächen für eine erlaubnisfreie Entwässerung in Frage kommt. Die naturnahe Straßenentwässerung bietet Chancen, den natürlichen Wasserhaushalt zu verbessern
und den Finanzhaushalt von Städten und Gemeinden zu entlasten.