Diese Kapazitätserweiterung der Hochschulen reichte jedoch auf die Dauer nicht aus. Von Fächern, die traditionell Zulassungsbeschränkungen aufwiesen, wie Medizin und Zahnmedizin, wurde der Numerus clausus zunächst auf alle Natur- und Ingenieurwissenschaften ausgeweitet und erstreckte sich dann auch auf Fächer, die nicht auf Labor- und Praktikantenplätze angewiesen sind, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften.