Sie haben nicht den Nachweis erbracht,dass Sie Überausreichende Mittel zur bestreitung des lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen,in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist,oder Sie sind nicht in der Lage,diese Mittel rechtmässig zu erlangen.
Die angegebenen Mittel reichen nicht aus.